Neue
gesetzliche Kennzeichnungsverordnung ab 01.01.2001 für besondere Arten,
vor allem Vögel und Ziergeflügel.
Ab Beginn des neuen Jahres gilt gesetzlich vorgeschrieben eine neue Kennzeichnungs-verordnung!
Welche
Folgerungen ergeben sich daraus für den Tierhalter und Züchter:
- auf beiliegenden Blättern (können vom 1. Vorsitzenden bezogen
werden), sind alle Tiere angegeben, die der neuen Kennzeichnungspflicht unterliegen.
Bitte als erstes prüfen, ob solche Arten gehalten werden.
- Diese Arten müssen der Unteren Naturschutzbehörde im zuständigen
Landratsamt gemeldet werden. Falls dies noch nicht geschehen ist, bitte nachholen.
alle Jungtiere der kennzeichnungspflichtigen Arten müssen ab 01.01.2001
mit speziellen Ringen gekennzeichnet werden. Diese Ringe können von unseren
Vereinsringwarten bestellt werden.
- Diese speziellen Ringe dürfen nur für die auf dem Faltblatt angegebenen
Arten verwendet werden.
- Nicht verwendete Ringe sind bis spätestens 31.12. jeden Jahres an die
Vereinsringwarte zurückzugeben. Bei Ringen, die durch den Tod eines Tieres
frei werden, ist dem Vereinsringwart die genaue Ringnummer mitzuteilen. Die
Vereinsringwarte ihrerseits informieren die nach Landesrecht zuständige
Behörde über die nicht verwendeten bzw. frei gewordenen Ringe.
Achtung Vögelzüchter: Diese Ringe sind beim Ringwart für
Vögel zu bestellen.