Neue
gesetzliche Kennzeichnungsverordnung ab 01.01.2001 für besondere Arten,
vor allem Vögel und Ziergeflügel.
Ab Beginn des neuen Jahres gilt gesetzlich vorgeschrieben eine neue Kennzeichnungs-verordnung!
Welche Folgerungen ergeben sich daraus für den Tierhalter und Züchter:
auf beiliegenden Blättern (können vom 1. Vorsitzenden bezogen werden),
sind alle Tiere angegeben, die der neuen Kennzeichnungspflicht unterliegen.
Bitte als erstes prüfen, ob solche Arten gehalten werden. Diese Arten
müssen der Unteren Naturschutzbehörde im zuständigen Landratsamt
gemeldet werden. Falls dies noch nicht geschehen ist, bitte nachholen. Alle
Jungtiere der kennzeichnungspflichtigen Arten müssen ab 01.01.2001 mit
speziellen Ringen gekennzeichnet werden. Diese Ringe können von unseren
Vereinsringwarten bestellt werden. Diese speziellen Ringe dürfen nur
für die auf dem Faltblatt angegebenen Arten verwendet werden. Nicht verwendete
Ringe sind bis spätestens 31.12. jeden Jahres an die Vereinsringwarte
zurückzugeben. Bei Ringen, die durch den Tod eines Tieres frei werden,
ist dem Vereinsringwart die genaue Ringnummer mitzuteilen. Die Vereinsringwarte
ihrerseits informieren die nach Landesrecht zuständige Behörde über
die nicht verwendeten bzw. frei gewordenen Ringe. Achtung: Ziergeflügelzüchter:
Ringe für Vögel (DKB-Ringe) Diese Ringe sind beim Ringwart für
Vögel zu bestellen.Ringe für Ziergeflügel (BDRG-Ringe) Für
Züchter, die Ziergeflügel dieser Arten (z.B. Hühnervögel,
Entenvögel, Tauben- und Flughühner, usw.) züchten, gilt folgendes:
Der Bundesverband bemüht sich derzeit, dass die bisherigen Bundesringe
des BDRG als gesetzlich anerkannte Ringe verwendet werden können. Bis
zu diesem Zeitpunkt können über den Ringwart für Vögel
gesetzlich anerkannte Ringe bestellt werden