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ZIERGEFLÜGEL - RINGBESTELLUNG
Ziergeflügel muss zur Kennzeichnung offizielle Fußringe (Vereinsringe) tragen, um aus-
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gestellt werden zu können. Aus Gründen der zum Teil amtlichen Nachweispflicht sind stets alle Jungtiere zu beringen. Für besonders geschützte Arten gelten ab 01.01.2001 die im letzten Absatz genannten Bestimmungen.

Ringgrößen:
Es gibt für die verschiedenen Rassen und Arten wegen der unterschiedlichen Beinstärken spezielle Ringgrößen, die beim Ringwart des KZV zu erfragen sind.
Welche Ringgröße für welche Rasse gilt, wird vom Verband vorgegeben.

In welchem Tieralter beringen?
Die Beringung des Geflügel erfolgt je nach Rasse im Alter von 4 bis 8 Wochen.
Alttieren können im Nachhinein keine Ringe mehr angelegt werden.

Wo und wie beringen?
Ringe sollten immer am rechten Fuß aufgezogen werden.

Woher bekommt man die Ringe?

Die Ringe können von Vereinsmitgliedern des KZV beim Ringwart des KZV für Ziergeflügel
(siehe unter Button "Wir über uns/Vorstandschaft") bestellt werden.
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