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RASSEKANINCHEN
- TIERKENNZEICHNUNG
Kaninchen,
mit denen gezüchtet, oder die ausgestellt werden sollen, müssen mit
einer Kennzeichnung in den beiden Innenohren, dem Tätozeichen versehen
werden.
Wie kann der Züchter seine Jungkaninchen tätowieren lassen?
Einmalige Meldung des Züchters an den Kaninchenverband durch Antrag beim
Vorsitzenden des KZV;
a ) Nach Wurf der Jungkaninchen füllt der Züchter (Besitzer der Häsin)
einen Deckschein aus und gibt diesen möglichst nach dem Wurf, spätestens
aber binnen 4 Wochen nach dem Wurf beim Zuchtwart für Kaninchen ab.
b ) Der Zuchtwart trägt Kennzeichen der Jungtiere in Deckschein ein und
gibt diesen an den Tätowart weiter.
c) Tätowart setzt sich mit Züchter in Verbindung und nimmt Kennzeichnung
vor, solange Jungtiere noch bei Mutter sind, spätestens jedoch im Alter
von 12 Wochen nach Wurftag. Werden Jungtiere vor Tätowierung von der Häsin
getrennt, ist dieses mit dem Tätowart abzustimmen.